Zähne Erhalten

Ihre Zähne zu erhalten, ist unser Anliegen – Vorsorge ist dafür ein wichtiger Baustein. Dazu gehört neben den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen auch eine Professionelle Zahnreinigung.

Um Erkrankungen und Veränderungen frühzeitig zu erkennen, empfehlen wir regelmäßige Kontrolluntersuchungen ( möglichst 2 x jährlich ). Neben der Zahnsubstanz – mögliche Karies oder andere Defekte – untersuchen wir den Zustand von Zahnfleisch und Mundschleimhaut  sowie des Zahnhalteapparates. Auch mögliche Probleme von Kaumuskulatur und der Kiefergelenke ( CMD ) werden bei diesen Kontrollterminen mit in den Blick genommen.

Das zahnärztliche Teilgebiet der Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Erkrankungen, wie beispielsweise Parodontitis oder Karies.  Und damit  Zahnprobleme gar nicht erst entstehen, legen wir großen Wert auf umfassende Vorsorge. Ein wichtiger Bestandteil davon ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung – und empfehlen dies alle sechs bis zwölf Monate. Unser Fachpersonal säubert Ihre Zähne auch an jenen Stellen lupenrein, die bei der häuslichen Mundhygiene nur schwer zu erreichen sind. Zudem werden Verfärbungen beseitigt und die Zahnoberflächen geglättet. Für einen langfristigen Erhalt Ihrer Zahngesundheit, insbesondere auch der von schon gesetzten Implantaten, bekommen Sie darüber hinaus hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre tägliche Mundhygiene optimieren können.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Vorsorge- und Prophylaxe-Leistungen bei Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag. Hierzu zählen Mundhygieneberatung und Kontrollen sowie Reinigungen, Versiegelungen und Fluoridierungen. Bei Erwachsenen beinhalten die Kassenleistungen  zwei Mal im Jahr Kontrolluntersuchungen sowie eine einmal jährliche Zahnsteinentfernung, die aber für eine gute Prävention nicht ausreicht. Die professionelle Zahnreinigung als zusätzliche Vorsorge ist eine Privatleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil anteilig getragen wird. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen auf Nachfrage Auskunft über die Bezuschussung dieser Privatleistung. Private Krankenversicherungen übernehmen im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen in den allermeisten Fällen die Kosten in voller Höhe.

Anzeichen für eine Zahnfleischerkrankung wie Gingivitis oder Parodontitis  können Zahnfleischbluten, schlechter Atem und Zahnfleischrückgang sein.  Die Folgen sind Knochenverlust bis hin zur Zahnlockerung. Durch regelmäßige und sorgfältige Kontrollen können wir Anzeichen der Parodontitis erkennen und therapieren. Gemäß den neuen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGPARO) setzen wir zur Therapie der Parodontitis  verschiedene Methoden ein, von denen wir entsprechend der Ursache Ihrer Beschwerden die für Sie geeignete auswählen. Die Reinigung von Zahnfleischtaschen und Zahnzwischenräumen durch „Deep Scaling“ und „Root Planing“ gehören dabei ebenso zu unserem Behandlungs-Portfolio wie die Parodontalchirurgie.

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In unserer Praxis verzichten wir auf den Einsatz von Amalgam als Füllmaterial. Unstrittig ist der Quecksilbergehalt des Amalgams, umstritten bleibt nach wie vor der gesundheitliche Aspekt. In Deutschland ist der Einsatz von Amalgam bei Schwangeren, stillenden Müttern sowie bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren bereits verboten. Über ein generelles Amalgam-Verbot wird EU-weit nachgedacht.

Die meisten Patienten wünschen sich ein zahnfarbenes und möglichst biologisch gut verträgliches Füllmaterial

Hierzu zählen in erster Linie Füllungen aus Keramik, die meist als Inlays zahntechnisch angefertigt werden. Sie zeichnen sich neben einer guten Ästethik durch ihre lange Haltbarkeit aus. Keramik-Inlay oder Onlays sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sie können aber im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung als Zusatzleistung erbracht werden.

Komposit-Füllungen sind Kunststofffüllungen, die in der Regel in einer speziellen Befestigungstechnik nicht nur mit dem Zahnschmelz, sondern auch mit dem darunter liegenden Zahnbein (Dentin) fest verklebt werden. Die zahnfarbenen Füllungen werden innerhalb einer Behandlungssitzung direkt vom Zahnarzt fertiggestellt. Sie sind nicht Bestandteil der kassenzahnärztlichen Versorgung, können aber als Zusatzleistung im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung erbracht werden.

Als preisgünstiges, zuzahlungsfreies Füllmaterial kommen Zemente in Betracht. Diese Füllmaterialien bestehen aus in der Regel anorganischen Bestandteilen, die direkt in die Füllungskavität eingebracht werden. Nachteilig bei dieser Füllungsmaterialklasse ist die verringerte Haltbarkeit und die zum Teil deutlich schlechtere Stabilität der Kaukanten der Füllung. Dadurch eignen sich Zemente nur für kleinere Kariesdefekte, möglichst im nicht-kautragenden Bereich. Zementfüllungen werden zuzahlungsfrei als Kassenleistung erbracht. 

Um großflächige Verluste der Zahnhartsubstanz bestmöglich zu versorgen, können wir Ihnen verschiedene vom Zahntechniker angefertigte Produkte anbieten.

 

Inlay / Inlays sind auf den Defekt des Zahnes passgenau angefertigte keramische oder metallische Einlagen – zum Beispiel Goldinlays, die einen dichten Abschluss mit der Zahnsubstanz bilden und somit für einen langfristigen Erhalt des Zahnes sorgen.

Inlays und Onlays sind nicht Bestandteil der kassenzahnärztlichen Versorgung, können aber im Rahmen der sogenannten Mehrkostenregelung mit einem Zuschuss der  gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden.

Ist ein Zahn so geschädigt, dass er mit einer Füllung nicht erhalten werden kann, ist die Versorgung mit einer Krone oft die beste Lösung. Dabei kann eine Krone den Zahn teilweise oder ganz umschließen. Kronen umfassen den Zahn zirkulär, sie sind zumeist aus hochwertigen mundbeständigen Metallen wie zum Beispiel Gold, Keramik oder aus einer Kombination beider Materialien hergestellt.

Die Anfertigung von Zahnkronen ist mit einem finanziellen Eigenanteiles  des Patienten Bestandteil der Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei der endodontischen Behandlung, auch bekannt als Wurzelbehandlung, soll ein schwer erkrankter Zahn gerettet und so lange wie möglich erhalten werden. Als Kernpunkt moderner Zahnmedizin ist dies unser Ziel.

Eine endodontische Behandlung ist angezeigt, wenn eine kariöse Läsion so weit fortgeschritten ist, dass diese den Zahnnerv angreift, was zu einer Entzündung des Nerven und in Folge zum Absterben des Zahnnervs führen kann. Bei einer solchen Behandlung entfernen wir das Nervgewebe unter Lokalanästhesie und reinigen die Wurzelkanäle von Bakterien. Die Kanäle werden desinfiziert und erhalten eine medikamentöse Einlage. Abschließend werden sie mit einem dichten Material gefüllt und versiegelt.  Eine Wurzelbehandlung benötigt in der Regel mehrere Sitzungen.

Um einem wurzelbehandelten Zahn wieder optimale Stabilität zu verleihen, ist ggf. die Versorgung mit einer Krone notwendig.

Erfüllt die Position des erkrankten Zahnes im Gebiss oder der Behandlungsaufwand den Regelungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, so hat der Patient Anspruch auf eine „ ausreichende/wirtschaftliche/zweckmäßige“ endodontische Behandlung eines erkrankten Zahnes ohne Zuzahlung. Diese Therapie bildet jedoch nicht die heutigen Möglichkeiten einer  Endodontie nach neuesten wissenschaftlichen Standards ab. Im Rahmen einer gesetzlich geregelten privaten Zuzahlung zu den Kassenleistungen können die weitergehenden Zusatzleistungen einer „modernen“ Wurzelkanalbehandlung in Anspruch genommen werden. Sollte ein erkrankter Zahn mit der anstehenden Wurzelkanalbehandlung nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse fallen, so kann die Therapie als reine Privatleistung erbracht werden. Andernfalls sieht die Kassenversorgung eine chirurgische Therapie; das Entfernen des Zahnes vor. Bei privat krankenversicherten Patienten wird, entsprechend dem gewählten Tarif, die endodontische Behandlung für Gewöhnlich übernommen.

Wir sind zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Mo., Mi., Fr.: 8 -15 Uhr

Di. und Do.: 8 – 19 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache

 

Telefon: 05041 2990 
Mail: zahnzentrum-springe@t-online.de

Zum Niederntor 16
31832 Springe am Deister