Zähne Ersetzen
Festsitzender Zahnersatz
Eine Brücke ist eine Möglichkeit, um eine Lücke in der Zahnreihe zu schließen. Die angrenzenden intakten Zähne dienen bei der Fixierung der Brücke als so genannte „Brückenpfeiler“ und werden überkront. Je nach Größe der Zahnlücke setzen wir dabei sowohl ein- als auch mehrspannige Brücken ein. Diese werden ebenso wie Kronen aus den bereits erwähnten Materialien (s. Kronen) hergestellt und festsitzend in die Zahnreihe eingegliedert.
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten für den anzufertigenden Zahnersatz zwischen Patient und Krankenkasse geteilt. Die Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe des sogenannten Festzuschusses, der sich nach der individuellen Versorgungsnotwenigkeit des Patientengebisses richtet. Der Patient trägt die verbliebenen Kosten privat als sogenannten Eigenanteil. Zahnersatzversorgungen, die über die ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Versorgungsleistung der Krankenkassen hinausgehen, erhöhen entsprechend den Eigenanteil des Patienten. Private Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherter und private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten entsprechend der gewählten Leistungen des vereinbarten Tarifes. Natürlich wird vor der anstehenden Zahnersatzversorgung ein ausführlicher Heil-und Kostenplan erstellt, der mit Ihnen auch hinsichtlich aller Behandlungsalternativen und der anfallenden Kosten besprochen wird.
Eine weitere Möglichkeit der Lückenversorgung stellen Implantate da. Nach der Abheilung des Knochens nach vorangegangener Zahnentfernung können sowohl einzelne Zähne als auch größere Lücken ersetzt werden. Auch eine von Implantaten getragene, herausnehmbare Prothese ist möglich.
Dank moderner Technologien und hochwertiger Materialien stehen Implantate dem Vorbild aus der Natur weder in Funktionalität noch in der Ästhetik nach. Die Zahnimplantate aus Titan oder Keramik werden in Form einer Schraube oder eines Zylinders in den Kieferknochen an der Position des verlorenen Zahnes eingesetzt. Nach einer Einheilzeit von mehreren Monaten können auf ein solches Implantat nach einer Abformung im zahntechnischen Labor hergestellte Kronen, Brücken etc. befestigt werden. Vorteile dieses Verfahrens sind eine erhebliche Schonung der verbleibenden Zähne sowie eine Kaubelastung für den Kieferknochen ähnlich dem natürlichen Zahn und damit ein erheblich reduzierter Knochenabbau. Neben der oben beschriebenen Methode der Spätimplantation in bestimmten Fällen – etwa nach Zahnverlust durch einen Unfall – ist auch die sofortige Versorgung entstandener Lücken durch Implantate (Sofortimplantation) möglich.
Abhängig vom individuellen Aufwand der Implantattherapie können die anfallenden Kosten sehr unterschiedlich ausfallen. So entstehen zum Beispiel bei einem ggf. zusätzlich notwendigen Knochenaufbau am Implantat höhere Kosten als bei einer eher einfachen, weniger komplizierten Implantation. Die durchschnittlichen Aufwendungen für ein Implantat mit der dazugehörigen Zahnersatzversorgung ( Suprakonstruktion ) belaufen sich auf ca. 2000 bis 3000 Euro. Zahnimplantate gehören nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zur kassenzahnärztlichen Versorgung und werden somit als Privatbehandlung abgerechnet. Die Krankenkasse beteiligt sich aber an der, dem Implantat aufsitzenden Zahnersatzversorgung in tariflichem Umfang. Private Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherter und private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten entsprechend der gewählten Leistungen des vereinbarten Tarifes. Natürlich wird vor der anstehenden Zahnersatzversorgung ein ausführlicher Heil-und Kostenplan erstellt, der mit Ihnen auch hinsichtlich aller Behandlungsalternativen und der anfallenden Kosten besprochen wird.
Eine weitere Alternative, um Zahnlücken zu versorgen und die Kaufunktion wieder herzustellen, sind Prothesen. Sie sind herausnehmbar und werden vom Patienten eigenständig gereinigt. Teilprothesen werden mittels spezieller Verankerungselemente (Geschiebe, Teleskope, oder Klammern) an den vorhandenen Zähnen oder Implantaten befestigt. Wird hingegen ein Ersatz für das gesamte Gebiss benötigt, kommen Totalprothesen zum Einsatz.
Die Kosten eines herausnehmbaren Zahnersatzes hängen unmittelbar von der Aufwändigkeit der individuellen Konstruktion, dem Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der zahnärztlichen Leistung, sowie von den verwendeten Materialien und der notwendigen Arbeit des zahntechnischen Labors ab. Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten für den anzufertigenden Zahnersatz zwischen Patient und Krankenkasse geteilt. Die Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe des sogenannten Festzuschusses, der sich nach der individuellen Versorgungsnotwendigkeit des Patientengebisses richtet. Der Patient trägt die verbliebenen Kosten privat als sogenannten Eigenanteil. Zahnersatzversorgungen, die über die ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Versorgungsleistung der Krankenkassen hinausgehen erhöhen entsprechend den Eigenanteil des Patienten. Private Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherter und private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten entsprechend der gewählten Leistungen des vereinbarten Tarifes. Natürlich wird vor der anstehenden Zahnersatzversorgung ein ausführlicher Heil-und Kostenplan erstellt, der mit Ihnen auch hinsichtlich aller Behandlungsalternativen und der anfallenden Kosten besprochen wird.
Wir sind zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
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31832 Springe am Deister